Liebe Eltern der Klassenstufen 5 bis 7,

 

im Mai findet an Ihrer Schule die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung gemäß Sächsische Schulgesundheitspflegeverordnung vom 23. August 2018 (SächsGVBl. S. 598) statt:

  • am Dienstag, 16.05. 2023 für die Klassenstufe 7, am Montag, 22.05.2023 für die Klassenstufe 6,
  • am Dienstag, 23.05. 2023 für die Klassenstufe 5.
    Die genaue Einteilung der Einzelklassen entnehmen Sie bitte tagesaktuell dem Vertretungsplan.

Dort heißt es in § 5 (Weitere schulärztliche Untersuchungen sowie Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen):

(2) 1Das Gesundheitsamt führt in der Regel jährlich schulzahnärztliche Untersuchungen von Klassenstufe 1 bis 7 durch, an denen alle Schüler teilzunehmen haben, deren Eltern nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen haben. 2In Schulen, in denen das Gesundheitsamt festgestellt hat, dass das durchschnittliche Kariesrisiko der Schüler überproportional hoch ist, können die schulzahnärztlichen Untersuchungen bis zur Klassenstufe 10 durchgeführt werden. 3Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird bis zu dreimal im Schuljahr in den Klassenstufen 1 bis 6 und in Schulen, in denen das Kariesrisiko der Schüler überproportional hoch ist, bis zur Klassenstufe 10 durch das Gesundheitsamt oder beauftragte Zahnarztpraxen durchgeführt.

Die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wird durch die Teams des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes der Stadt Leipzig durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine Kontrolluntersuchung ohne Behandlung.

Die Teilnahme Ihres Kindes an dieser Untersuchung ist kostenlos. Sie ist als wichtige Ergänzung zur Untersuchung beim Hauszahnarzt zu sehen.

Die zusammengestellten anonymisierten Untersuchungsergebnisse werden dem Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen zur landesweiten Auswertung übermittelt. Auf deren Grundlage können zielgruppenspezifische Prophylaxe-Programme entsprechend der unterschiedlichen Kariesverteilung in den Schulen durchgeführt werden, von denen auch Ihr Kind profitiert. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme aller Schüler an dieser Untersuchung.
Schulzahnärztliche Untersuchungen bieten darüber hinaus die Möglichkeit einer unabhängigen individuellen Beratung zum persönlichen Kariesrisiko und einer eventuellen kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit.

Bei dieser zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung in Schulen handelt es sich um eine Pflichtuntersuchung, an der alle Schüler teilnehmen.
Die Eltern haben jedoch die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, wenn sie die Untersuchung bei ihrem Kind nicht wünschen. Die Mitteilung darüber muss schriftlich am Untersuchungstag vorliegen.

Die schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Untersuchung wird Ihrem Kind in einem verschlossenen Briefumschlag ausgehändigt.

Die Kinder sollten bitte den blauen zahnärztlichen Vorsorgepass “Gesunde Zähne“ zum Termin mitbringen.

 

Mit freundlichen Grüßen

das Team des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes der Stadt Leipzig

 

 

 

Elternbrief hier downloaden.

Bildquelle des Blogbildes: Zahn mit Zahnbürste von jambulboy auf https://pixabay.com/de/vectors/zahnpflege-zahn%c3%a4rztlich-maskottchen-2516133/ (29.06.2022)
Zahnarzt-Gruppenprophylaxe am MAG